Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Aufträgen erteilt vom Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „er“, „ihn“) an die Sprachdienstleisterin (im Folgenden „Auftragnehmerin“ oder „sie“, „ihr“) fest.
1.1 Diese AGB werden vom Auftraggeber durch
die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung sowie für künftige Geschäfte. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn die
Auftragnehmerin sie ausdrücklich anerkannt hat.
1.2 Die Auftragnehmerin behält sich jederzeit die Änderungen dieser AGB vor.
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt gegenüber
dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen (das umfasst insbesondere
Übersetzen bzw. Dolmetschen (konsekutiv)), Projektmanagement sowie die
Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehöriger
oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.
2.2 Die Auftragnehmerin hat
das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben,
in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartnerin des Auftraggebers.
Soweit nicht anders vereinbart, hat der
Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der
Auftragnehmerin folgendes zur Verfügung zu stellen bzw. zu benennen:
3.1 AnsprechpartnerInnen, welche für Rückfragen zur Verfügung stehen.
3.2 Den Verwendungszweck des Auftragswerkes.
3.3
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen, wobei diese entsprechend
den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein müssen. Schriftliche
Dokumente müssen weiters in gut lesbarem Zustand sein. Soweit für die
ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich, umfassen erforderliche
Informationen und Unterlagen vor allem aber nicht ausschließlich bereits
bestehende Übersetzungen, Glossare, Erläuterungen von Abkürzungen,
Anschauungs- und Schulungsmaterial sowie relevante Publikationen,
Internetseiten, Paralleltexte und Hintergrundtexte.
3.4 Die Ausführungsform des Auftragswerkes.
3.5 Die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen, welche nicht in der Schrift des Zieltextes gehalten sind.
3.6
Die gewünschte Terminologie. Falls nicht explizit vorgegeben,
entscheidet die Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen über die
anzuwendende Fachsprache.
4.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich,
alle ihr übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie
nach den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
4.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt die Auftragnehmerin keine weiteren Verpflichtungen.
5.1 Die Preise für die
Sprachdienstleistungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart
worden ist, nach den für die jeweilige Art der Sprachdienstleistung
anzuwendenden Tarifen der Auftragnehmerin.
5.2 Die tatsächliche Höhe der Vergütung wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
5.3 Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
6.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, nach auf die Ausfolgung des Auftragswerkes bzw.
Erbringung der Dienstleistung folgender Rechnungslegung in bar oder per
Banküberweisung auf das von der Auftragnehmerin genannte Konto zu
erfolgen, spätestens jedoch 14 Tage nach solcher Rechnungslegung.
6.2
Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung bzw.
eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge zu
verlangen, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen.
6.3 Für Nacht-
(20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bzw. Feiertag- und Wochenendeinsätze wird ein
Zuschlag von 50% berechnet, wobei dieser Zuschlag entsprechend zu
vereinbaren ist.
6.4 Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung
oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 15 Werktage nach
Rechnungslegung ein. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe (jährlich 4% gegenüber Konsumenten und 9,2% über dem
Basiszinssatz gegenüber Unternehmen) sowie angemessene Mahnspesen in
Anrechnung gebracht.
7.1 Übersetzungen sind von der
Auftragnehmerin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, in elektronischer
Form in einfacher Ausfertigung zu liefern.
7.2 Die Lieferfristen werden bei der Auftragserteilung vereinbart.
7.3 Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Auftragswerk an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
Nach der Auftragserteilung kann der Auftraggeber den Auftrag bis zur Fertigstellung nur aus wichtigem Grund zurückziehen. Die Auftragnehmerin hat in diesem Fall Anspruch auf bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen.
9.1 Für vom Auftraggeber beigestellte
Manuskripte, Originale und dergleichen haftet die Auftragnehmerin,
sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben
werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des
Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.
9.2
Für Mängel, die sich aufgrund sprachlicher oder terminologischer
Ungenauigkeiten des Ausgangstextes ergeben, ist eine Haftung der
Auftragnehmerin ausgeschlossen.
9.3 Der Auftraggeber darf das
Auftragswerk nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden.
Anderenfalls ist eine diesbezügliche Haftung durch die Auftragnehmerin
ausgeschlossen.
9.4 Die Übermittlung des Auftragswerkes mittels
Datentransfer (wie E-Mail usw.) wird die Auftragnehmerin nach dem
aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen
Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der
Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie
Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.)
übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der
Auftragnehmerin vorliegt.
9.5 Sämtliche Mängelrügen wegen der
Qualität der Dienstleistung sind innerhalb von vier Wochen nach
Erbringung der Dienstleistung geltend zu machen. Mängel müssen vom
Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und
nachgewiesen werden.
9.6 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber
der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und
Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist die
Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel
innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat
der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
9.7 Wenn die
Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den
Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber den Auftrag zurückziehen oder
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen
Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
9.8 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
9.9
Stilistische Änderungen bzw. Abstimmungen von spezifischen
Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen
Fachausdrücken) werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.
9.10
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von
Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
9.11
Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern
nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung
des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn
oder Folgeschäden besteht nicht.
9.12 Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens,
spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen
Dienstleistungsvertrages geltend zu machen, anderenfalls ist die
Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit
verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu
erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin
zurückzuführen ist.
Jegliche Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung. Zu steuerrechtlichen, unternehmensrechtlichen (u. a. Rechnungswesen) und vertragsrechtlichen (u. a. Auftragserfüllung und -anbahnung) Zwecken sowie Rechtsschutzzwecken können von der Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin ausdrücklich zu. Personen, deren personenbezogene Daten von der Auftragnehmerin verarbeitet werden, haben folgende Rechte: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde [www.dsb.gv.at]. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die Verantwortliche Anna Koshelets per E-Mail office@anna-koshelets.at oder per Post an die Adresse Hans Czettel-Str. 8, 2525 Günselsdorf. Personenbezogene Daten, die zu steuer- oder unternehmensrechtlichen Zwecken verarbeitet werden, werden nach sieben Jahren ab Ende des jeweiligen Kalenderjahres gelöscht. Personenbezogene Daten, die zu vertragsrechtlichen Zwecken verarbeitet werden, werden nach drei Jahren gelöscht, außer sie werden zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt.
Im Falle des Eintritts höherer Gewalt haben die Parteien, soweit möglich, unverzüglich einander davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftraggeber als auch die Auftragnehmerin, vom Auftrag zurückzutreten. Die Auftragnehmerin hat in diesem Fall Anspruch auf bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleibt das gelieferte Auftragswerk bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Bei Übersetzungen hat die Auftragnehmerin das Urheberrecht an der Übersetzung. Bei Vervielfältigungen der Übersetzung jedweder Art hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Lizenzgebühren in marktüblicher Höhe.
13.1 Die Auftragnehmerin ist zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Sämtliche, bei der Ausführung des
Auftrags bekannt werdenden Informationen werden streng vertraulich
behandelt und es wird kein Nutzen daraus gezogen.
13.2 Die
Auftragnehmerin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber
Subunternehmern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre
Geheimhaltungsverpflichtung jedoch auf diese zu überbinden.
13.3 Für
die Dauer der Aufbewahrung der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen
ist die Auftragnehmerin verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren,
dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die
Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen
nicht vereinbarungswidrig verwendet werden können.
Nach erbrachter Leistung darf die Auftragnehmerin, soweit nicht anders vereinbart wurde, den Firmenwortlaut und die Webseite des Auftraggebers, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung öffentlich verfügbar waren, in ihrer Referenzenliste (on- und offline) anführen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftraggeber erklärt, dass er über die Erlaubnis zur Übersetzung bzw. Bearbeitung des Textes verfügt. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der mangelnden Berechtigung zu der in Auftrag gegebenen Übersetzung ergeben, schad- und klaglos.
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz der Auftragnehmerin (Marktgemeinde Günselsdorf, NÖ). Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bedürfen der Schriftform.
Der Originaltext dieser AGB wurde in deutscher Sprache verfasst und anschließend ins Englische, Russische und Ukrainische übersetzt. Für die Auslegung gilt jedoch die deutsche Originalfassung.